Familienrecht

Die Trennung von einem Partner hat meist erhebliche Auswirkungen. So gilt es, die Unterhaltsansprüche von Partnern, minderjährigen oder volljährigen Kindern zu ermitteln, geltend zu machen oder abzuwehren.

Die Auseinandersetzung von Vermögen und des Hausrates, die Regelung zur Verteilung der erworbenen Rentenanwartschaften und auch die Regelung von Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder sind einige weitere Aspekte.

Einiges lässt sich häufig im Vorfeld durch Eheverträge oder auch durch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen regeln, so dass dann nur noch die Scheidung vor dem Familiengericht durchzuführen ist. Häufig ist die Trennung aber so problematisch, dass Maßnahmen im Gewaltschutz wegen Belästigung oder Bedrohung oder aber die Zuweisung der Ehewohnung an einen Partner erforderlich werden.

Zudem werden immer häufiger Kinder durch die Sozialämter in Anspruch genommen, wenn die Eigeneinkünfte der Eltern nicht mehr ausreichen um z.B. die Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Hier gilt es, Ihren derzeitigen Lebensstandard zu sichern.

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