Strafrecht

Ziel der Strafverteidigung ist es, die Rechte des Mandanten gegenüber der Staatsgewalt sinnvoll wahrzunehmen und zur Aufklärung und Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen. Ein Strafrechtsverfahren ist für alle Beteiligten eine hohe Belastung. Daher ist es besonders wichtig, von Anfang an eine Ansprechpartnerin an seiner Seite zu haben, die für die eigenen Interessen und Rechte eintritt.

Niemand ist vor der Erhebung eines Tatvorwurfs geschützt. Gemäß § 137 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, um die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.

Gerne vertreten und beraten wir Sie in allen Verfahrensstadien:
  • des gesamten Strafrechts
  • in Bußgeldverfahren
  • in Angelegenheiten der Strafvollstreckung
  • im Rahmen der Nebenklage